Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PM Digital Service – Philipp Münster

Stand: 13. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen PM Digital Service, Inhaber Philipp Münster, Kamper Weg 53, 40627 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.

  3. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.

  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

    • Erstellung, Gestaltung, Pflege und Überarbeitung von Websites und digitalen Inhalten;

    • Digitalisierung und Optimierung von Arbeitsabläufen, Erstellung von Excel-Anwendungen, Vorlagen und individuellen digitalen Lösungen;

    • Beratung, Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von IT-Systemen, Servern, Hardware, Software und Netzwerken;

    • Vorbereitung und Durchführung technischer Installationen, Kabelverlegung, mechanische Montage, Vorfertigung und Werkstattarbeiten;

    • Gestaltung von Grafiken, Druckvorlagen und Werbemitteln;

    • technische Wartung, Support, Projektplanung und organisatorische Dienstleistungen.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.

  3. Arbeiten an elektrischen Anlagen, insbesondere elektrische Anschlussarbeiten, Prüfungen und Inbetriebnahmen, die einer entsprechenden fachlichen Qualifikation oder Berechtigung bedürfen, gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich eine Ausführung durch hierzu berechtigte Fachbetriebe vereinbart wurde.

  4. Die Verlegung von Leitungen und vorbereitende Montagearbeiten erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung zustande.

  3. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch können zusätzliche Kosten und geänderte Fertigstellungstermine entstehen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt nach vereinbartem Festpreis, Stundenaufwand oder einem anderen individuell vereinbarten Abrechnungsmodell.

  2. Die jeweils geltende umsatzsteuerliche Behandlung und der zu zahlende Gesamtpreis ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Rechnung.

  3. Bei Festpreisprojekten kann eine Anzahlung von regelmäßig 30 % des vereinbarten Projektpreises vereinbart werden. Voraussetzung ist eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung im Angebot oder Vertrag; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

  4. Die verbleibende Vergütung wird nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags und der gesetzlichen Fälligkeitsregelungen abgerechnet. Bei größeren Projekten können gesonderte Meilenstein- oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

  5. Bei Stundenabrechnung werden die tatsächlich erbrachten, erforderlichen und vereinbarten Leistungen nach dem festgelegten Stundensatz abgerechnet.

  6. Materialkosten, Fahrtkosten, Lizenzen, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten werden nur gesondert berechnet, soweit dies vereinbart wurde.

  7. Rechnungen sind innerhalb der individuell vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Bei Arbeiten vor Ort sorgt er für die erforderlichen Zugangsmöglichkeiten und informiert über ihm bekannte technische Besonderheiten und Gefahren.

  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Termine führen.

  4. Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Dateien und sonstige Inhalte im Rahmen des vereinbarten Auftrags verwendet werden dürfen.

§ 6 Leistungserbringung und Termine

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt wurden.

  2. Ergeben sich unvorhersehbare Hindernisse oder Verzögerungen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber zeitnah.

  3. Der Auftragnehmer darf geeignete Dritte mit der Erbringung einzelner Leistungen beauftragen, soweit keine höchstpersönliche Leistung vereinbart ist und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

§ 7 Änderungen und Zusatzleistungen

  1. Nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasste Änderungswünsche werden gesondert abgestimmt.

  2. Zusätzliche Leistungen sind vergütungspflichtig, wenn hierüber vor ihrer Durchführung eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

  3. Bei Website-, Grafik- und Digitalprojekten richten sich Anzahl und Umfang der enthaltenen Korrekturschleifen nach dem jeweiligen Angebot.

§ 8 Abnahme von Werkleistungen

  1. Soweit der Auftragnehmer ein abnahmefähiges Werk schuldet, beispielsweise eine fertiggestellte Website oder eine vereinbarte technische Installation, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Der Auftraggeber erhält Gelegenheit, das Werk auf vertragsgemäße Ausführung zu prüfen.

  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

  4. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

§ 9 Websites, Software und digitale Lösungen

  1. Der Auftragnehmer erstellt digitale Lösungen im vertraglich vereinbarten Umfang.

  2. Für Leistungen und Produkte Dritter, insbesondere Hosting, Domains, Plugins, Softwarelizenzen und externe Plattformen, gelten zusätzlich die jeweiligen Vertrags- und Lizenzbedingungen.

  3. Die laufende Wartung, Aktualisierung, Datensicherung und Überwachung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Eine rechtliche Prüfung von Websites, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht, ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert durch entsprechend qualifizierte Stellen erbracht wird.

  5. Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass externe Dienste dauerhaft verfügbar bleiben oder unverändert fortbestehen.

§ 10 IT-Systeme, Server und Montagearbeiten

  1. Installationen, Konfigurationen und technische Aufbauten erfolgen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

  2. Der Auftraggeber hat vor Eingriffen in bestehende Systeme für eine angemessene Sicherung seiner Daten zu sorgen, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

  3. Erforderliche Eingriffe in bestehende Systeme und mögliche Betriebsunterbrechungen werden im Rahmen des Zumutbaren vorab abgestimmt.

  4. Arbeiten, die gesetzlich einem zugelassenen oder besonders qualifizierten Fachbetrieb vorbehalten sind, werden nicht eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer ausgeführt.

§ 11 Nutzungsrechte

  1. Soweit urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Auftraggeber die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält er nach vollständiger Zahlung die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte, die für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung der individuell erstellten Arbeitsergebnisse erforderlich sind.

  3. Rechte an Drittsoftware, Schriften, Bildern, Plugins und sonstigen fremden Inhalten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

  4. Die Herausgabe bearbeitbarer Quelldate